Der Rettungsschirm kann weiter gespannt werden!
Zustimmung Maltas und der Slowakei fehlen noch
Bis zum [i]Der Euro Rettungsschirm kann erweitert werden fehlten noch die Zustimmung Maltas und der Slowakei, um den Eurofinanzrettungsschirm weiter aufspannen zu dürfen. Während die Zustimmung Maltas kein Problem zu sein scheint, ziert sich die Slowakei, da sie sich selber nicht in der Lage sieht, anderen Staaten finanziell helfen zu können. Hier wird aber sicher die Erkenntnis hergestellt werden können, dass es um ein größeres Problem geht, das nicht durch die Slowakei zu lösen sein wird.
Der EuGH hat [i]Schlussanträge und Entscheidungen des EuGH durch sein Urteil im Zusammenhang mit der Nutzung von Übertragungsdecodern aus anderen Mitgliedsländern bei Champions und Europa League- Spielen ein auch in der Allgemeinheit laut vernehmbares Zeichen gesetzt.Nicht unterschätzt werden sollte aber auch die Wirkung des zu erwartenden Urteils in der Rs. National Grid Indus, die die Behandlung der Wegzugsbesteuerung von Gesellschaften innerhalb der EU betreffen wird.In der vorliegenden Ausgabe analysiert Prof. Dr. Thömmes die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott, die seit kurzem vorliegen. Für den Regelfall einer im Wegzugsstaat operativ tätigen Gesellschaft geben die Schlussanträge den von einer Wegzugsbesteuerung bedrohten Gesellschaften jedoch Steine statt Brot. Die von ihrer Niederlassungsfreiheit Gebrauch machenden Gesellschaften sollen die Zeche in Form einer sofort erhebbaren Wegzugsteuer dafür zahlen, dass sich die Mitgliedstaaten einer Vereinfachung und Angleichung ihrer Gewinnermittlungsvorschriften über Jahrzehnte hartnäckig entzogen haben. Den vollständigen Beitrag und die Herleitung der kritischen Einschätzung lesen Sie auf den S. 733 ff.
In der kommenden [i]Folgebeitrag zum Steuerabkommen mit der Schweiz Ausgabe der IWB werden wir uns vertiefend mit den aktuellen und noch offenen Fragen des Steuerabkommens mit der Schweiz befassen, das ja nicht nur unter „Beschuss” durch die Opposition im deutschen Bundestag liegt, sondern auch von Parlamentariern des Europaparlaments kritisch hinterfragt wird.
Klar, dass Sie diese Ausgabe auch auf dem iPad nutzen können.
Beste Grüße
Thorsten Kunde
Fundstelle(n):
IWB 19 / 2011 Seite 1
NWB ZAAAD-93197