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OFD Hamburg 29.04.2002 S 2190 9/02 St 32
Einkommensteuer; | Schrottwert von See- und Küstenschiffen
Bei der Bemessung der AfA von See- und Küstenschiffen ist nach Einführung des Euro von folgenden Schrottwerten auszugehen: 65 € je t Gewicht für Schiffe bis zu 1000 t, 90 € je t Gewicht für Schiffe von mehr als 1000 t. Ein ins Gewicht fallender Schrottwert ist erst anzunehmen, wenn er mehr als 40 000 € beträgt. Die vorstehenden Werte gelten für alle Schiffe, die nach dem angeschafft oder hergestellt worden sind ( St 32).