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Erleichterungen bei elektronischen Rechnungen
Steuervereinfachungsgesetz 2011
[i]Kanzler, NWB 7/2011 S. 525; NWB 18/2011 S. 1525; Nattkämper/Scholz, NWB 30/2011 S. 2520; Hörster, NWB 40/2011 S. 3350Der Bundestag hatte am das Steuervereinfachungsgesetz 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (BT-Drucks. 17/6105, 17/6146) angenommen. Da der Bundesrat dem Gesetz am nicht zugestimmt hatte, kam es zur Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung. Am haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz aufgrund des Vermittlungsergebnisses schließlich angenommen. Was die umsatzsteuerlichen Neuregelungen betrifft, ist das Gesetz gegenüber dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (BR-Drucks. 54/11, BT-Drucks. 17/5125) unverändert geblieben. Die Änderungen im UStG (Art. 5 des Gesetzes) betreffen im Wesentlichen Erleichterungen bei der elektronischen Übermittlung von Rechnungen und sind am in Kraft getreten. Mit den Änderungen werden vorab einige Regelungen der Richtlinie 2010/45/EU v. zur Änderung der MwStSystRL hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften (ABl EU 2010 Nr. L 189/1) in nationales Recht umgesetzt. Nach der Richtlinie 2010/45/EU sind ab dem zwingend Papierrechnungen und elektronische Rechnungen gleich zu behandel...