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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 4016/10 KV EFG 2011 S. 1399 Nr. 16

Gesetze: AO § 284 Abs. 1, AO § 284 Abs. 3, FGO § 100 Abs. 1 Satz 1, FGO § 102

Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - Ermessensfehlgebrauch bei Nichtberücksichtigung eines Insolvenzantrags

Leitsatz

  1. Die Abweisung des Einspruchs gegen die Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beruht auf Ermessensfehlgebrauch, wenn in der Einspruchsentscheidung nicht berücksichtigt wird, dass das Finanzamt zwischenzeitlich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Stpfl. gestellt hat.

  2. Ist in diesem Fall die Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in Gestalt der Einspruchsentscheidung Gegenstand des Rechtsstreits, sind beide Verwaltungsakte aufzuheben.

  3. Die isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung kommt nur dann in Betracht, wenn der Kläger lediglich durch diese Entscheidung beschwert ist und einen entsprechenden eingeschränkten Antrag gestellt hat.

Fundstelle(n):
AO-StB 2011 S. 213 Nr. 7
EFG 2011 S. 1399 Nr. 16
PAAAD-92603

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 16.03.2011 - 7 K 4016/10 KV

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