Nichtigkeit eines Feststellungsbescheids bei nicht
identifizierten Feststellungsbeteiligten
keine Schlussfolgerung
des Bestehens einer Gesellschaft aus einem nur von einer Person
unterschriebenen Vertrag
Leitsatz
1. Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von
Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist inhaltlich
insgesamt unbestimmt und deshalb nichtig, wenn einer der
Feststellungsbeteiligten nicht identifizierbar ist. Mit der bloßen Nennung des
Namens lässt sich die Identität einer Person nicht feststellen.
2. Auch wenn sich aus einem Vertrag über die Zusammenarbeit zweier
Firmen und der Anführung dreier Personennamen unter einem der Firmennamen auf
eine Verbindung der Personen mit der Firma schließen lässt, kann aus dem nur
von einer Person unterschriebenen Dokument nicht auf das Bestehen einer
Gesellschaft oder Gemeinschaft geschlossen werden.
Fundstelle(n): AO-StB 2011 S. 336 Nr. 11 EFG 2011 S. 2030 Nr. 23 KAAAD-92593
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt v. 28.07.2011 - 5 K 46/08
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