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FG des Landes Sachsen-Anhalt  v. - 5 K 46/08 EFG 2011 S. 2030 Nr. 23

Gesetze: AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, AO § 125 Abs. 1, AO § 119 Abs. 1, BGB § 705

Nichtigkeit eines Feststellungsbescheids bei nicht identifizierten Feststellungsbeteiligten

keine Schlussfolgerung des Bestehens einer Gesellschaft aus einem nur von einer Person unterschriebenen Vertrag

Leitsatz

1. Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist inhaltlich insgesamt unbestimmt und deshalb nichtig, wenn einer der Feststellungsbeteiligten nicht identifizierbar ist. Mit der bloßen Nennung des Namens lässt sich die Identität einer Person nicht feststellen.

2. Auch wenn sich aus einem Vertrag über die Zusammenarbeit zweier Firmen und der Anführung dreier Personennamen unter einem der Firmennamen auf eine Verbindung der Personen mit der Firma schließen lässt, kann aus dem nur von einer Person unterschriebenen Dokument nicht auf das Bestehen einer Gesellschaft oder Gemeinschaft geschlossen werden.

Fundstelle(n):
AO-StB 2011 S. 336 Nr. 11
EFG 2011 S. 2030 Nr. 23
KAAAD-92593

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG des Landes Sachsen-Anhalt v. 28.07.2011 - 5 K 46/08

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