Versteuerung der Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes nach Ablauf des Berichtigungszeitraums
Leitsatz
Die Klägerin kann nicht mit Erfolg einwenden, dass – nachdem der zehnjährige Berichtigungszeitraum für das im Jahr 1991 fertig
gestellte Gebäude bereits abgelaufen sei – aufgrund der Neuregelung des § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 S. 3 UStG überhaupt keine Besteuerung
der privaten Nutzung des Grundstücks mehr vorgenommen werden dürfe. Denn § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 S. 3 UStG in der Fassung ab
sieht „nur” vor, dass der für die Privatnutzung in Anspruch genommene Vorsteuerabzug innerhalb eines Zeitraums von
zehn Jahren zurückgeführt werden muss.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 8 Nr. 26 DStRE 2012 S. 1076 Nr. 17 Ubg 2012 S. 642 Nr. 9 QAAAD-92578
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