Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Sorgfaltspflichten bei Barverkäufen hochwertiger Pkw
Leitsatz
Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zum Nachweis der Abholberechtigung des Abholenden zählt nicht zu den Erfordernissen
für einen i. S. des § 17a Abs. 1 und 2 UStDV ordnungsgemäßen Belegnachweis.
Die Gewährung von Vertrauensschutz bei Barverkäufen hochwertiger Pkw setzt neben der Erfüllung der formellen Nachweispflichten
nach §§ 17a ff. UStDV voraus, dass der Unternehmer sich über den Namen, die Anschrift und die Vertretungsmacht des angeblichen
Vertreters des Abnehmers vergewissert und entsprechende Belege vorlegen kann.
Eine mehr als laienhafte Prüfung der vorgelegten Ausweiskopien und der Unterschriften kann dabei nicht verlangt werden.
Bei Vorlage eines die Identität des Käufers belegenden Handels- und Gesellschaftsregisterauszugs ist der Unternehmer nicht
verpflichtet, weitere Erkundigungen über dessen tatsächliche Existenz und Sitz einzuholen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 1019 Nr. 16 EFG 2012 S. 279 Nr. 3 KÖSDI 2012 S. 17812 Nr. 3 Ubg 2012 S. 642 Nr. 9 OAAAD-92570
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.06.2011 - 1 K 3069/09 U
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