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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 12 K 2461/11 AO

Gesetze: AO § 109 Abs. 1 Satz 1, AO § 149 Abs. 2 Satz 1, FGO § 102

Vorzeitige Anforderung der Steuererklärung und fehlerhafte Ermessensentscheidung

Leitsatz

Die Anforderung der Steuererklärung 2010 vor Ablauf der nach dem Erlass der obersten Finanzbehörden vom (BStBl I 2011, 44) für steuerlich beratene Steuerpflichtige allgemein verlängerten Frist zum ist ermessensfehlerhaft, wenn die Finanzbehörde zur Begründung ihrer Entscheidung keine konkreten Ermessenserwägungen anstellt, die sich an den in Abschnitt II Absatz 2 Satz 2 des Erlasses vom aufgezählten Tatbeständen orientieren und die im Einzelfall gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BB 2012 S. 820 Nr. 13
DB 2011 S. 2241 Nr. 40
XAAAD-92567

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.07.2011 - 12 K 2461/11 AO

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