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Arbeitsrecht | „Junior”-Position ist für ältere Bewerber nicht diskriminierend
In der Bezeichnung einer Hierarchieebene mit „Junior” liegt keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung wegen des Alters – auch wenn der Stelleninhaber nicht mehr jung ist. Folglich beinhaltet auch die Ausschreibung einer Stelle mit der Bezeichnung „Junior Personalreferent Recruiting” keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung älterer Bewerber [i]Korinth, NWB 23/2011 S. 1973wegen des Alters (§ 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 7 Abs. 1 AGG).