Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsmarktförderung gestrafft
[i]BT-Drucks. 17/6277 unter http://dipbt.bundestag.deDer Bundestag hat am beschlossen, die Förderung für Arbeitslose um etwa ein Viertel zu reduzieren. Ineffiziente Instrumente werden weitgehend gestrichen, darunter ABM-Maßnahmen und viele sog. Ein-Euro-Jobs. Die effektive und zügige Vermittlung in Stellen des ersten Arbeitsmarkts soll für alle Förderungen entscheidend sein. Die Zustimmung des Bundesrates zu den Änderungen, die auch Minderausgaben von 8 Mrd. € bis 2015 bringen sollen, ist nicht erforderlich.
[i]Kürzungen beim GründungszuschussEiner der Kernpunkte der Neuregelung sind Änderungen beim sog. Gründungszuschuss. Wer sich als Arbeitsloser selbständig machen will, bekommt in der ersten, von neun auf sechs Monate verkürzten, Förderphase weiterhin Arbeitslosengeld I. Die zweite Phase mit einer Förderung von pauschal 300 € im Monat wird von sechs auf neun Monate verlängert. Dies soll Einsparungen von jährlich bis zu 1,3 Mrd. € bewirken.