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Außerbilanzielle Zu-/Abrechnungen im Anwendungsbereich des § 15a EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3372Außerbilanzielle Zu- und Abrechnungen haben in der Vergangenheit im Anwendungsbereich des § 15a EStG eher eine untergeordnete Rolle gespielt. Seit Ein-führung des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens, der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und vor allem des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG haben die außerbilanziellen Korrekturen jedoch enorm an Bedeutung gewonnen. In Bezug auf die An-wendung der Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG muss ihre Wirkungsweise auf die für § 15a EStG maßgebende Kapitalkontenentwicklung untersucht werden.
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Verlustausgleich nach Maßgabe der Kapitalkontenentwicklung
[i]Wirkungsweise der außerbilanziellen Korrektur auf das KapitalkontoDer Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG unterliegt nicht der Steuerbilanzverlust, sondern der steuerliche Verlust nach Durchführung der außerbilanziellen Zu- und Abrechnungen. Allerdings hängt die Ausgleichsfähigkeit des Verlustes nach § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG maßgebend davon ab, ob durch die Verlustzurechnung ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Demnach muss danach differenziert werden, ob die außerbilanzielle Korrektur sich durch eine Aufwands- oder Ertragsbuchung innerhalb der Steuerbilanz ausgewirkt hat oder ni...