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Steuervereinfachungsgesetz 2011 – ein Überblick
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3350Gesetzentwurf enthält neben Steuerentlastungen zahlreiche verfahrensrechtliche Vereinfachungen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Verzicht auf die Einkommensteuererklärung für zwei Jahre
[i]Einkommensteuererklärung für zwei Jahre kommt nichtIm Vermittlungsausschuss haben sich Bundesrat und Bundestag darauf verständigt, die Einkommensteuererklärung für einen Zweijahreszeitraum aus dem Gesetz zu streichen. Im Übrigen ist das Gesetz mit den Inhalten verabschiedet worden, die der Deutsche Bundestag bereits am beschlossen hatte.
Die wichtigsten Rechtsänderungen
[i]Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.000 € Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird ab dem Veranlagungszeitraum 2011 von 920 € auf 1.000 € angehoben. Um bürokratische Belastungen für die Arbeitgeber zu vermeiden, darf der erhöhte Arbeitnehmer-Pauschbetrag jedoch erst für Lohnzahlungszeiträume ab Dezember 2011 berücksichtigt werden.
[i]Berücksichtigung der Betreuungskosten für Kinder bis zur Vollendung des 14. LebensjahresAb dem Veranlagungszeitraum 2012 sind Kinderbetreuungskosten einheitlich als Sonderausgaben abziehbar. Die bisherige Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten wird aufgegeben. Außerdem werden die Anspruchsvoraussetzungen reduziert. Damit können Betreuungskoste...