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Rückstellungen für Nachbetreuungsleistungen an Hörhilfen und Sehhilfen
I. Vorbemerkungen
Bereits in seinem (BStBl 1994 II S. 158) hat der BFH die Problematik der Rückstellungen für künftige Nachbetreuungsleistungen an Hörhilfen und Sehhilfen beleuchtet. In zwei weiteren Urteilen, beide datieren vom und sind bisher nicht im BStBl veröffentlicht, hat sich das Gericht erneut mit der Thematik befasst. In den zu entscheidenden Urteilsfällen ist der I. Senat zu einem anderen Ergebnis gekommen als im damaligen, vom XI. Senat behandelten Fall.
II.
In diesem Fall (XI R 34/91) betrieb der Kläger ein Optiker- und Hörgerätefachgeschäft. Mit den Krankenkassen rechnete er aufgrund des Rahmenvertrags über die Lieferung von Hörhilfen an Anspruchsberechtigte der Krankenkassen vom ab, den die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker mit den Bundesverbänden der Orts-, Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftlichen Krankenkassen geschlossen hatte. Dieser Vertrag traf bezüglich der Garantie- und Nachbetreuungsleistungen folgende Regelungen:
Ӥ 13 Garantie, Nachbetreuung
(1) Der Lieferberechtigte übernimmt für alle von ihm gelieferten Hörhilfen einschließlich des Zubehörs die Garantie gegenüber dem ...