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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 16 | Erbbaurecht: Sofort abziehbare Werbungskosten bei vorzeitiger Ablösung

Nach einem aktuellen BFH-Urteil führen Zahlungen des erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers an die bisherigen Erbbauberechtigten zur Ablösung ihres Erbbaurechts zu sofort abziehbaren Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Abstandszahlungen dem Abschluss eines neuen Erbbauvertrags mit höheren Erbbauzinsen dienen.

Eine Abfindung, die ein Grundstückseigentümer an den bisherigen Erbbauberechtigten zur Ablösung des Erbbaurechts zahlt, kann zu sofort abzugsfähigen Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften führen. Und zwar dann, wenn die Abstandszahlung dazu dient, einen neuen Erbbauvertrag mit höheren Erbbauzinsen abzuschließen. In diesem Sonderfall handelt es sich nicht um Anschaffungskosten des Grund und Bodens.

Das hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf bestätigt, über das wir Sie in der März-Ausgabe 2011 dieser Hör-CD informiert haben.

Bitte beachten Sie: Entsprechendes gilt für die Abfindung, die der Eigentümer einem Mieter für die Räumung der Wohnung zahlt, um sie anschließend – ggf. zu einer höheren Miete – an einen anderen ...

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