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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 28 | Schenkungsteuer: Steuerfreie Übertragung einer Ferienwohnung unter Ehegatten?

Das FG Münster hat entschieden, dass bei der schenkweisen Übertragung eines Ferienhauses unter Ehegatten die Steuerbefreiung für „Familienheime” nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG keine Anwendung findet. Die Finanzrichter bestätigten die Auffassung der Finanzverwaltung in den ErbStR, wonach die Steuerbefreiung nur zu gewähren ist, wenn die übertragene Immobilie der Mittelpunkt des familiären Lebens ist.

Ein anhängiges Verfahren zur Schenkungsteuer haben wir jetzt für Sie ausgewählt. Unter dem Aktenzeichen muss der BFH entscheiden: Ist die Steuerbefreiung für Familienheime auch dann zu gewähren, wenn ein Ferienhaus schenkweise unter Ehegatten übertragen wird? Oder es sich um eine Wochenend- oder Zweitwohnung handelt?

In § 13 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes sind die Steuerbefreiungen geregelt. Nach Abs. 1 Nr. 4a ErbStG bleiben Zuwendungen unter Lebenden – also Schenkungen – steuerfrei, wenn ein bebautes Grundstück übertragen wird – und jetzt zitiere ich wörtlich – „soweit darin eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird”. In einem Zusatz heißt es dann – Klammer auf – „Familienheim” – Klammer zu –. Nebenbei bemerkt: Auch beim Erwerb von Todes wege...

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