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Deutsch-türkisches DBA unterzeichnet
[i]Anwendbar ab 1. 1. 2011Das neue deutsch-türkische Abkommen wurde unterzeichnet. Es wird mit Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten und rückwirkend ab dem anzuwenden sein. Das neue Abkommen lehnt sich im Wesentlichen an das Musterabkommen der OECD an. Im Vergleich [i]Änderungen gegenüber bisherigem Abkommenzum bisherigen Abkommen aus dem Jahr 1985 erfolgen insbesondere folgende Anpassungen an die aktuelle internationale Abkommenspolitik: die Quellensteuersätze bei Dividenden und Zinsen wurden gesenkt; ein begrenztes Besteuerungsrecht von Renten im Quellenstaat wurde eingeführt; die Möglichkeit der Anrechnung fiktiver, nicht gezahlter türkischer Steuern wird wegfallen; eine sog. Umschwenkklausel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode wird zugunsten Deutschlands eingeführt; der steuerliche Informationsaustausch wird dem geltenden OECD-Standard entsprechend erweitert.