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Vorläufiger Rechtsschutz bei Beitragsnachforderungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAD-91838 Nach der Entscheidung des BAG zur Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen (Beschluss v. - 1 ABR 19/10 NWB EAAAD-73281) drohen für diejenigen Unternehmen, die entsprechende Tarifverträge angewendet haben, nun aufgrund des Equal-Pay-Anspruchs der auf dieser Basis beschäftigten Arbeitnehmer und des im Sozialversicherungsrecht geltenden Entstehungsprinzips Beitragsnachzahlungen. Denn das tariflich geschuldete und nicht das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt ist maßgeblich für die korrekte Bemessung der Sozialbeiträge. Dies kann Unternehmen ggf. in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten bringen. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes besteht die Möglichkeit, sich kurzfristig gegen diese Zahlungsverpflichtungen zu wehren.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Wirkung von Rechtsmitteln
[i]Keine aufschiebende Wirkung bei Beitragsforderungen Gegen sozialversicherungsrechtliche Beitragsbescheide der Einzugsstelle oder des „prüfenden Rentenversicherungsträgers” ist vorläufiger Rechtsschutz durch Widerspruch und/oder Klage beim Sozialgericht möglich. Grundsätzlich entfalten diese Rechtsbehelfe zwar aufschiebende Wirkung, d. h...