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BBK Nr. 13 vom Seite 649 Fach 13 Seite 4147

Häusliches Arbeitszimmer und Betriebsausgabenabzug (Teil A)

- Anmerkungen zum

von Dipl.-Finanzwirt StB Michael Seifert, Troisdorf

Das (BStBl I S. 129) zu Fragen der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eingehend Stellung genommen. Ein bundeseinheitlicher Erlaß war notwendig, weil der Gesetzgeber in § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG eine massive Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs bei Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers normiert hat. Nachfolgend wird auf diesen Erlaß eingegangen und dargestellt, in welchen Fällen ein Betriebsausgabenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer weiterhin in Betracht kommt. Genannte Rn. ohne Nennung einer Fundstelle beziehen sich dabei auf das BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer v. .

I. Vorbemerkungen

Aufwendungen führen zu Betriebsausgaben, sofern diese durch den Betrieb veranlaßt sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Handelt es sich bei den aufgewendeten Beträgen um solche für die private Lebensführung, z. B. für den Haushalt des Stpfl. und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen, besteht ein Abzugsverbot. Dieses Abzugsverbot nach § 12 Nr. 1 Satz 1 EStG für die sog. Lebenshaltungskosten hat lediglich klarstellende Bedeutung. Die Vorschrift stellt spiegelbildlich noch einmal fes...

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