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Grundstücksrecht | Zulässigkeit des Nießbrauchs am eigenen Grundstück
Das Recht, die Nutzungen einer Sache zu ziehen (Nießbrauch, § 1030 BGB) kann auch an einem eigenen Grundstück bestellt werden. Zwar ist der Nießbrauch auf einen Dritten als Berechtigten ausgerichtet. Insbesondere bei der beabsichtigten Veräußerung eines Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt zeigt sich jedoch, dass auch bei einem Nießbrauch ein schutzwürdiges Interesse des Eigentümers besteht, es zunächst als Eigenrecht entstehen zu lassen. Denn eine vorherige vom Eigentümer selbst geschaffene dingliche Sicherung der ihm verbleibenden Nutzungsbefugnis bietet erhebliche Vorteile gegenüber dem nur schuldrechtlichen Versprechen des Erwerbers, im Anschluss an den Erwerb einen Fremdnießbrauch zu bestellen. Dabei, so der BGH, ist die Wirksamkeit eines Eigentümernießbrauchs nicht vom Nachweis eines berecht...