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Einkommensteuer | Steuerberatungskosten für die Anfertigung der Einkommensteuererklärung
Durch die Entscheidung des Großen Senats zur Aufgabe des Aufteilungs- und Abzugsverbots sind die bisher entwickelten Grundsätze für die Zuordnung von Steuerberatungskosten laut nicht erneut überprüfungsbedürftig geworden. Die Kosten für die Anfertigung der Einkommensteuererklärung sind daher nicht aufzuteilen. Steuerberatungskosten, die für das Erstellen der Einkommensteuererklärung über die bloße Ermittlung der Einkünfte hinaus entstehen, gehören zu den nicht als Betriebsausgaben abziehbaren Aufwendungen im Bereich der Einkommensverwendung (, BStBl 1966 III S. 190). Dieser Entscheidung – die ebenfalls einen Steuerpflichtigen betraf, der ausschließlich Gewinneinkünfte bezogen hatte – lässt sich nicht entnehmen, dass beim Vorhandensein nur ei...BStBl 2010 II S. 672