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Abgabenordnung | Anfechtung eines gegen den Bedachten ergangenen Bedarfswertbescheids durch Schenker
Nach dem kann der Schenker, gegen den Schenkungsteuer festgesetzt wurde, den gegen den Bedachten ergangenen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Werts des zugewendeten Grundstücks anfechten, obwohl der Bescheid dem Schenker gegenüber keine bindende Wirkung entfaltet.
Im Streitfall hatte die Schenkerin eines Grundstücks vertraglich die Schenkungsteuer übernommen. Die beschenkte Tochter reichte eine Erklärung zur Feststellung des Grundstückswerts ein und erhielt einen Feststellungsbescheid, während der Schenkungsteuerbescheid an die Schenkerin ging. Der BFH hat klargestellt, dass im Hinblick auf die Schenkungsteuerschuld sowohl für die Beschenkte als auch für die Schenkerin (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG) eine gesonderte Feststellung des Grundstückswerts erforderlich ist und di...