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Verbände fordern Änderungen bei der elektronischen Steuerdatenübertragung
Elektronische Datenübertragung und -verarbeitung setzen sich in Deutschland auch bei der Einkommensbesteuerung immer mehr durch. Das nützt vor allem der Finanzverwaltung. Der Bund [i]Änderungen in drei Punkten gefordertder Steuerzahler (BdSt), der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) sowie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) und der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) fordern in einer gemeinsamen Eingabe v. an die Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags und an das BMF in drei Punkten rasche Änderungen, um entstandene Nachteile für Steuerzahler zu beseitigen. Die Verbände fordern [i]Informationerstens eine klare gesetzliche Verpflichtung, auch den Steuerpflichtigen stets sowohl über Inhalt als auch Zeitpunkt der Meldung seiner Daten zu informieren, zweitens, [i]Aufklärungdass die Finanzämter Datenabweichungen nicht einfach hinnehmen dürfen, sondern aufklären müssen und [i]Korrekturmöglichkeitdrittens, dass Schreib- und ähnliche Fehler des Steuerpflichtigen gem. § 129 oder § 173 Abs. 1 AO nachträglich korrigiert werden können.