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Bilanzierung von Termingeschäften (Teil B)
IV. Hedge Accounting
1. Überblick
Nachdem die bilanzielle Behandlung einzelner Derivate nach deutschem Handelsrecht im Fokus stand, soll nunmehr das Augenmerk auf deren Einsatz zu Sicherungszwecken gelegt werden. Im Zentrum der nachfolgenden Diskussion steht die Frage, ob und inwieweit kompensatorische Bewertungsergebnisse aus rechtlich unabhängigen, aber wirtschaftlich verknüpften Sachverhalten berücksichtigt werden dürfen bzw. sogar müssen. Es eröffnet sich ein weites Diskussionsfeld, in dem deutlich wird, dass die traditionellen Bilanzierungsgrundsätze dem modernen Risikomanagement von Unternehmen nicht mehr gerecht werden (vgl. Ordelheide, BFuP 1998 S. 607). In Deutschland wird ein hedge accounting de lege lata auf der Basis von Bewertungseinheiten durchgeführt. Es bleibt damit nur der Weg, die Voraussetzungen an die Bildung von Bewertungseinheiten so zu formulieren, dass unter Beachtung der GoB das wirtschaftlich erreichte Sicherungsergebnis eine zutreffende bilanzielle Abbildung erfährt.
Die Bilanzierung und Bewertung derivativer Finanzinstrumente sind im HGB nicht speziell geregelt, so dass diese sich zunächst an den ...