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Bilanzierung von Termingeschäften (Teil A)
I. Einführung
Die Bilanzierung von Termingeschäften bedeutet nicht selten die Konfrontation traditioneller und bewährter Prinzipien des Handelsrechts mit modernen Finanzinstrumenten. Vor dem Hintergrund einer zunehmend an den international anerkannten Grundsätzen orientierten Rechnungslegung stellt ihr wachsender Einsatz in der Unternehmensfinanzierung die Bilanzersteller oft vor Probleme bei der sachgerechten bilanziellen Abbildung.
II. Bilanzierung einzelner Optionen
1. Überblick
Die Beschränkung auf ”einzelne” Optionen bedeutet, dass keine gezielt herbeigeführten oder zufällig bestehenden Absicherungszusammenhänge zwischen dem Optionsrecht und anderen Positionen bestehen. Eine Untersuchung der Steuerbilanz muss mit der Handelsbilanz beginnen, da der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz in Deutschland gem. § 5 Abs. 1 EStG ein zentrales Prinzip darstellt. Demnach gelten die handelsrechtlichen GoB auch für die Steuerbilanz, soweit dem keine konkreten steuerrechtlichen Vorschriften entgegenstehen.