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NWB Nr. 39 vom Seite 3286

Vorläufiger Rechtsschutz bei Beitragsnachforderungen

Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

Professor Dr. Otfried Seewald

Nachforderungen von Beiträgen können aus verschiedenen Gründen anfallen. Aktueller Problem- und Sonderfall ist die vom BAG erkannte Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (Beschluss v. - 1 ABR 19/10 NWB EAAAD-73281). Aufgrund dieser Entscheidung befürchten die an jene Tarifverträge gebundenen Unternehmen in erheblichem Umfang Beitragsnachzahlungen, unter Umständen droht ihnen sogar die Insolvenz. Die Deutsche Rentenversicherung hat angekündigt, ab Juli 2011 zur Kontrolle Betriebsprüfungen durchzuführen (s. dazu die Pressemitteilung unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de). Bestehen ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten, haben die Betriebe die Möglichkeit, eine Stundung der Beiträge zu beantragen oder die Beitragsbescheide mit Rechtsmitteln anzufechten. Der folgende Beitrag erläutert, welche Möglichkeiten im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes bestehen, um sich kurzfristig gegen Zahlungsverpflichtungen zu wehren.

I. Mögliche Fehlerquellen in Beitragsbescheiden

[i]Regelungsgegenstand von Beitragsbescheiden: Versicherungspflicht und BeitragsberechnungBeitragsbescheide – und dies gilt auch für Nachforderungen – regeln einerseits die Feststellung der Versicherungspflicht, i...

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