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Mobilfunkverträge: Restguthaben muss bei Kündigung kostenlos gutgeschrieben werden
Wer für sein Handy einen Mobilfunkvertrag geschlossen hat und den Anbieter wechseln möchte, hat einen Anspruch darauf, dass der alte Anbieter das Restguthaben erstattet – und zwar ohne Gebühren zu erheben. Eine anders lautende Klausel in den AGB benachteiligt die Kunden unangemessen und ist daher nichtig. Das hat das LG Kiel entschieden (vgl. ).