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Gewerbeverbot für Steuersünder
Steuersündern darf die Gewerbeerlaubnis entzogen werden. Das gilt zumindest dann, wenn ein Unternehmer wiederholt seinen Steuern- und Abgabenpflichten nicht nachkommt und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist. Das hat das Verwaltungsgericht Darmstadt entschieden (vgl. hierzu VG Darmstadt, Urteil vom - 7 L 1768/10).
Im vorliegenden Fall wies das Gericht den Antrag des Betreibers mehrerer Friseursalons zurück, seine Betriebe weiterführen zu dürfen. Der Betreiber hatte zuvor Steuerschulden von rund 145.000 € angehäuft und auch etwa 62.000 € an Sozialversicherungsbeiträgen nicht gezahlt. Nach Insolvenzeröffnung durfte er seine Gewerbetätigkeit zunächst wieder aufnehmen, hat dann aber erneut Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt.