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NWB BB 10/2011 S. 290

Überwachungspflichten eines Steuerberaters

Jedenfalls dann, wenn ein Steuerberater seinem Mandanten verspricht, eine bestimmte steuerrechtliche Fragestellung im Blick zu behalten, kann er dazu verpflichtet sein, Einsprüche gegen ergangene Steuerbescheide auch ohne ausdrückliche Weisung seines Mandanten einzulegen oder zumindest seinen Mandanten auf mögliche Rechtsbehelfsmöglichkeiten hinzuweisen (, NWB HAAAD-78445). Im konkreten Fall hatte der Steuerberater zugesagt, bei der Frage, ob eine bestimmte Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, „am Ball” zu bleiben, hatte jedoch trotz einer entscheidenden Entwicklung der EuGH- Rechtsprechung keinen Einspruch eingelegt.

Praxishinweis

Die Verjährung etwaiger Haftungsansprüche gegen den Berater beginnt erst, wenn der Mandant Kenntnis erl...

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