Gesonderte Verlustfeststellung auch nach deren Verjährung zeitlich unbegrenzt möglich - Mustereinspruch
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Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - 1. Ist ein Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung ein „Antrag” i.S. des § 171 Abs. 3 AO - 2. Auslegung des Begriffs „von Bedeutung” i.S. des § 181 Abs. 5 AO - Ist eine gesonderte Verlustfeststellung auch nach deren Verjährung ohne weiteres (zeitlich unbegrenzt) möglich, solange die entsprechenden Verluste bisher tatsächlich noch nicht berücksichtigt wurden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
AAAAD-91782