Einmalbetrag nach § 66 Abs. 1 Satz 2 EStG (Kinderbonus) kann nicht teilweise oder vollständig an den Sozialhilfeträger abgezweigt werden - Mustereinspruch
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Kann der Kinderbonus gemäß § 66 Abs. 1 Satz 2 EStG (Einmalbetrag von 100 € im Jahr 2009) an einen Sozialleistungsträger abgezweigt werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
JAAAD-91779