Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Regelsteuersatz für Inszenierung einer Oper durch einen selbständigen Regisseur
Die Inszenierung einer Oper durch einen selbständig tätigen Regisseur gegen Honorar ist weder nach dem UStG noch nach Unionsrecht steuerbefreit und unterliegt dem Regelsteuersatz (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 4 Nr. 20 Buchst. a Sätze 1 und 2, § 12 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 i. V. mit Anhang H Kategorie 8, Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n, Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b, 1. Ge-dankenstrich Richtlinie 77/388/EWG).
Nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der Richtlinie 77/388/EWG können die Mitgliedstaaten der EU frei entscheiden, welche kulturellen Dienstleistungen sie von der Umsatzsteuer befreien wollen und welche nicht. Von daher ist es in Ordnung, wenn der deutsche Gesetzgeber in § 4 Nr. 20 UStG nicht alle kulturellen Dienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit hat. Ein selbständiger Regisseur fällt aber weder unmittelbar unter § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG noch stellt er eine einem Th...