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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerpflicht der Überlassung einer Milchquote an die Milchquoten-Verkaufsstelle
Nach dem Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom – 3 K 765/06 erbringt ein milcherzeugender Landwirt eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung an die Milchquoten-Verkaufsstelle, wenn er seine Milchquote entgeltlich der Milchquoten-Verkaufsstelle zur Weiterveräußerung überlässt. An der Richtigkeit dieser finanzgerichtlichen Beurteilung hat der BFH nach summarischer Prüfung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung keine ernstlichen Zweifel (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9 UStG; §§ 8 ff. MilchAbgV; § 69 Abs. 2, und 3 FGO).
Die endgültige Entscheidung wird der BFH im Hauptsacheverfahren treffen. Dort ist bereits unter dem Aktenzeichen XI R 17/10 eine Revision beim BFH anhängig.