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Rückstellungen im Handel
I. Vorbemerkungen
Rückstellungen verdienen im Jahresabschluss des Handelsunternehmens - wie in dem anderer Wirtschaftszweige auch - eine besondere Beachtung, schon wegen ihres
erheblichen bilanzpolitischen Gestaltungsspielraums.
Dieser Spielraum besteht zum einen in der Auslegung von Ermessensfragen, zum anderen in der Gestaltung von Sachverhalten. Es gibt zwar grundsätzlich keine handelsspezifischen Rückstellungsarten, aber solche, die für den Handel aufgrund seiner Eigenarten von besonderer Bedeutung sind. Die im Vergleich zu anderen Branchen hohe Personalstärke bedingt, dass
Personalkostenrückstellungen
eine wesentliche Rolle spielen. Des Weiteren können aus angemieteten Ladenflächen diverse rückstellungspflichtige Risiken folgen.
II. Rückstellungspflichtige Sachverhalte
1. Gratifikationen
Mitarbeiter mit besonderer Verantwortung für den Geschäftserfolg des Unternehmens, z. B. Geschäftsleiter, erhalten häufig einen sog. variablen, d. h.
umsatz- oder ergebnisabhängigen Gehaltsbestandteil.
Solche Gratifikationen, Tantiemen oder Gewinnbeteiligungen werden i. d. R.
erst im Folgejahr abgerechnet,
da ihre Höhe oft von Erfolgskennzahlen wie Umsatz oder Betrieb...