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Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
, DStR 2011 S. 1654, und VI R 55/10, DStR 2011 S. 1897
Viele Arbeitnehmer üben ihre Tätigkeiten nicht nur an einer Arbeitsstelle aus. Man denke nur an die über fünf Millionen Beschäftigten in Handwerksbetrieben. Steuerlich stellt sich dabei die Frage, wie die Fahrten zu den einzelnen Einsatzstellen eines Arbeitnehmers zu beurteilen sind. Handelt es sich um Dienstreisen oder um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle? Noch bis vor Kurzem war der BFH der Auffassung, dass ein Arbeitnehmer auch mehrere regelmäßige Arbeitsstätten nebeneinander innehaben könne. Diese Meinung hat er nunmehr geändert, wie die beiden BFH-Urteile zeigen.
I. Leitsätze
Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben, auch wenn er fortdauernd und immer wieder verschiedene Betriebsstätten seines Arbeitgebers aufsucht. In einem solchen Fall ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit (regelmäßige Arbeitsstätte) zu bestimmen.
Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, welcher Tätigkeitsstätte der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zugeordnet worden ist, welche Tätigkeit er an den verschiedenen Arbeitsstätten im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat und welch...