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BBK Nr. 3 vom Seite 115 Fach 12 Seite 6233

Bilanzielle Behandlung des „Bondstripping„

- IDW-Rechnungslegungshinweis IDW RH BFA 1.001*) -

I. Vorbemerkungen

(1)  Unter Bondstripping oder Stripping versteht man das Trennen der Zinskupons vom Mantel einer Anleihe mit dem Ziel, den Mantel und die einzelnen Zinskupons anschließend als sog. Stripped Bonds oder Strips (”strip” = separate trading of registered interest and principal of securities) separat handeln zu können. Finanzwirtschaftlich betrachtet stellen die entstehenden Strips Zero-Bonds mit jeweils unterschiedlichen Restlaufzeiten dar. Die Kapital- und Zins-Strips können später wieder zu einer Anleihe cum zusammengeführt werden (Rekonstruktion).

II. Behandlung beim Inhaber

1. Behandlung im Zeitpunkt der Trennung

(2)  Es entspricht dem Realisationsprinzip, daß Gewinne nur durch einen Umsatzvorgang entstehen können. Selbst wenn durch den Stripvorgang die einzelnen Strips neue Wertpapier-Kennummern erhalten, beruht die Trennung der Anleihen allein auf einer Entscheidung des Inhabers, die nicht mit einem Umsatzvorgang verbunden ist. Der zur Gewinnrealisation berechtigende Umsatzvorgang liegt erst im Verkauf des Strips. Das Stripping selbst führt mithin zu keiner Gewinnrealisation.

(3)  Beim Erwerb der ursprünglichen Anleihe g...

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