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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 13 AL 350/11

Leitsatz

Leitsatz:

1. § 421h SGB III beinhaltet lediglich eine haushaltsrechtliche Ermächtigung der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit zur Verwendung von Mitteln aus dem Eingliederungsbudget, eine Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten oder subjektive Rechte eine Bürgers begründet die Vorschrift nicht.

2. Begehrt der Kläger die Erprobung von Projekten nach § 421h SGB III, so unterfällt der Rechtsstreit dem Kostenregime des § 197a SGG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAD-91569

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.08.2011 - L 13 AL 350/11

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