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Sonderbilanzen - Teil E: Sanierungsbilanzen
I. Begriff und Arten der Sanierung
1. Begriff der Sanierung
Unter Sanierung werden alle Maßnahmen verstanden, die zur Gesundung eines
sich in einer Krise befindlichen Unternehmens geeignet sind und den Fortbestand
des Unternehmens sichern. Anders als bei einem Vergleich spielt ein eventueller
Schuldenerlaß seitens der Gläubiger bei der Sanierung nur eine
untergeordnete Rolle.
In einem Betrieb können Störungen auftreten, die zu
Umsatzrückgängen, nachlassenden Gewinnen und schließlich
Verlusten führen. Die Folgen sind
Liquiditätsschwierigkeiten, Verschuldung und Schrumpfen des
Eigenkapitals.
Die Ursachen können innerbetrieblicher Natur sein oder außerhalb
des Unternehmens liegen. Der Begriff der Sanierung ist in keinem Gesetz
näher bestimmt. Allgemein werden unterschieden:
Sanierung im weiteren Sinne oder stille Sanierung durch
personelle Maßnahmen wie Umsetzung, Abbau oder Einstellung von Führungskräften;
organisatorische Maßnahmen wie Rationalisierung, Automatisierung, Verschlankung, Reorganisation;
sachliche Maßnahmen wie Teilschließungen, Outsourcing, Straffung oder Veränderung der Produnktpalette;
finanzielle ...