Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 08.02.2002 V ZR 252/00

Grundstücksrecht; | Baubeschränkung auf eine ,,eineinhalbgeschossige'' Bauweise

Eine im Grundbuch eingetragene Baubeschränkung ist zulässiger Gegenstand einer Grunddienstbarkeit i. S. von §§ 1018, 1019 BGB. Um den Inhalt einer Grunddienstbarkeit zu ermitteln, ist vorrangig auf Wortlaut und Sinn der Grundbucheintragung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt. Die Umstände außerhalb dieser Urkunde dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind. Nicht zulässig ist es dagegen, dem eingetragenen Inhalt der Dienstbarkeit (hier: Baubeschränkung auf eineinhalbgeschossige Bauweise) aufgrund von Schlussfolgerungen, zu denen die Lage des Grundstücks Anlass gibt, einen veränderten Inhalt (hier: eineinhalbgeschossige Bauweise, die zusätzlich den Blick auf Alpenkette und Is...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen