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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 2 K 2080/07 EFG 2012 S. 312 Nr. 4

Gesetze: EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Buchst. b EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 4EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 2EStG 1997 § 17 Abs. 1EStG 1997 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 KStG § 1977§ 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG§ 30 Abs. 3 KStG§ 54a Nr. 1 HGB § 255 Abs. 1

Minderung der Anschaffungskosten einer Beteiligung durch Ausschüttung aus dem EK 04

Leitsatz

1. Die Anschaffungskosten für die Ermittlung des Einlagewerts einer (wesentlichen) Beteiligung nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG sind im Falle einer Ausschüttung aus dem EK 04 unabhängig davon, ob das EK 04 auf Einlagen oder Kapitalerhöhungen zurückzuführen ist, zu mindern. Das gilt auch dann, wenn die Ausschüttung zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem die Beteiligung noch im Privatvermögen gehalten wurde.

2. Die Minderung der Anschaffungskosten durch die Ausschüttung aus dem EK 04 kann nicht über den Betrag von 0 DM/EUR hinaus zu negativen Anschaffungskosten führen.

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 425 Nr. 7
EFG 2012 S. 312 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2012 S. 407
Ubg 2012 S. 350 Nr. 5
BAAAD-91290

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.03.2011 - 2 K 2080/07

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