Minderung der Anschaffungskosten einer Beteiligung durch Ausschüttung aus dem EK 04
Leitsatz
1. Die Anschaffungskosten für die Ermittlung des Einlagewerts einer (wesentlichen) Beteiligung nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1
EStG sind im Falle einer Ausschüttung aus dem EK 04 unabhängig davon, ob das EK 04 auf Einlagen oder Kapitalerhöhungen zurückzuführen
ist, zu mindern. Das gilt auch dann, wenn die Ausschüttung zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem die Beteiligung noch im Privatvermögen
gehalten wurde.
2. Die Minderung der Anschaffungskosten durch die Ausschüttung aus dem EK 04 kann nicht über den Betrag von 0 DM/EUR hinaus
zu negativen Anschaffungskosten führen.
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 425 Nr. 7 EFG 2012 S. 312 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2012 S. 407 Ubg 2012 S. 350 Nr. 5 BAAAD-91290
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.03.2011 - 2 K 2080/07
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