EuGH - C-318/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: RL 2006/112/EG Art 170, RL 2006/112/EG Art 171
Rechtsfrage
1. Wie ist der Begriff der festen Niederlassung, von der aus geschäftliche Umsätze bewirkt werden, bei einer Prüfung anhand der derzeit geltenden unionsrechtlichen Vorschriften auszulegen?
2. Ist davon auszugehen, dass ein Steuerpflichtiger, der den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat hat, dessen Tätigkeit im Wesentlichen in der Herstellung und im Vertrieb von Kraftfahrzeugen besteht und der in Anlagen in Schweden Kfz-Modelle unter winterlichen Bedingungen testet, eine feste Niederlassung in Schweden hat, von der aus geschäftliche Umsätze bewirkt werden, wenn dieser Steuerpflichtige Gegenstände und Dienstleistungen bezogen hat, die in Testanlagen in Schweden entgegengenommen und eingesetzt wurden, aber in Schweden kein eigenes Personal auf Dauer beschäftigt, und wenn die Durchführung der Tests für die wirtschaftliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat notwendig ist?
3. Ist für die Beantwortung der zweiten Frage von Bedeutung, wenn der Steuerpflichtige eine 100 %ige schwedische Tochtergesellschaft hat, deren Zweck so gut wie ausschließlich darin besteht, für den Steuerpflichtigen Dienstleistungen für die tatsächliche Durchführung der Tests zu erbringen?
Dienstleistung; Feste Niederlassung; Kraftfahrzeug; Schweden; Testanlage; Tochtergesellschaft; Unionsrecht; Wirtschaftliche Tätigkeit
Fundstelle(n):
YAAAD-91265