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Einkommensteuer | Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen eines verheirateten Kindes
Nach dem können bei der Jahresgrenzbetragsberechnung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an dessen Ehegatten nicht, solche an dessen eigenes Kind im Grundsatz allenfalls in hälftiger Höhe Einkünfte mindernd berücksichtigt werden.
Auf den ersten Blick wirkt das Urteil etwas engherzig; es kommt aber zum systematisch zutreffenden Ergebnis. Dass der Familienleistungsausgleich jeweils nur eine Generation zum Gegenstand haben kann, entspricht den Vorgaben des Grundsatzes einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Für die Enkelkinder erhalten deren Eltern, die Kinder der Kläger, Kindergeld, das deren Unterhaltsleistungen abgelten soll. Würden diese Unterhaltsleistungen nochmals als Einkünfte und Bezüge mindernde Größe zugunste...