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Rechengrößen der Sozialversicherung für 2012
[i]Tabellarische Übersicht wichtiger Rechengrößen der SV in der NWB Datenbank unter NWB XAAAD-90960Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am den Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2012 vorgelegt. Der Entwurf sieht für viele Beitragsbemessungsgrenzen einen Anstieg vor, da die allgemeine Gehaltsentwicklung im Vorjahr (2010) ca. 2 % betragen hat.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird 2012 wohl von 3.712,50 € im Monat bzw. 44.550 € im Jahr auf 3.825 € (45.900 €) steigen. Kassenpatienten werden danach in der Spitze 388 € (statt wie bislang 377 €) im Monat für ihren Versicherungsschutz zahlen müssen.
Renten- und Arbeitslosenversicherung
[i]Bezugsgröße Ost bleibt unverändert – Anstieg im WestenDie Beitragsbemessungsgrenze (West) soll in der allgemeinen Renten- und in der Arbeitslosenversicherung auf 67.200 € (monatlich 5.600 €) – in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 82.800 € (monatlich 6.900 €) – angehoben werden. Die Bezugsgröße (West) wird sich im kommenden Jahr voraussichtlich auf 31.500 € (monatlich 2.625 €) belaufen. Dagegen werden die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) in der allgemeinen und knappschaftlichen Renten- sowie in der Arbeitslosenversicherung unverän...