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Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Umsätze der Scheideanstalten und ihrer Kunden
Neue Verwaltungsanweisung
[i]OFD Karlsruhe, Verfügung v. 5. 4. 2011 NWB OAAAD-81745Die OFD Karlsruhe hat in einer neuen Verwaltungsanweisung mit Datum v. zur Einräumung und Übertragung von Gewichtsguthaben an Edelmetallen Stellung genommen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den alltäglichen Praxisfällen im Geschäft von [i]Hättich/Renz, NWB 15/2010 S. 1141Edelmetallen, die anhand von Beispielen – entsprechend den Grundsätzen in der neuen Verfügung – gelöst werden. Der Beitrag verdeutlicht die Unterschiede zur früheren umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Abgabe von Edelmetallen (z. B. Altgold) an Scheideanstalten durch Unternehmer (z. B. Zahnärzte, Dentallabore, Juwe-liere) gegen Gutschrift über den Edelmetallgehalt in Gramm auf einem Gewichtskonto durch die Autoren (zur früheren Beurteilung s. Hättich/Renz, NWB 15/2010 S. 1141).
I. Abgabe von Edelmetall-Abfällen an eine Scheideanstalt gegen Gutschrift auf einem „Gewichtskonto” und spätere Verwendung des Gewichtsguthabens
[i]GrundfallEin Unternehmer übergibt Scheidegut an eine Scheideanstalt und erhält eine Gutschrift auf dem Gewichtskonto in Gramm (ohne Wert), über das er jederzeit verfügen kann. Die Scheideanstalt stellt ihm die Scheidekosten...