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Das neue Umwandlungsgesetz
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3210Seit dem 15. 7. 2011 gilt das neue UmwG. Durch Änderungen wurden verschiedene europäische Richtlinien umgesetzt, die insbesondere Vereinfachungen und Kostenreduzierungen bewirken sollen. Vorrangig betreffen die Neuregelungen Verschmelzungen und hier insbesondere Konzernverschmelzungen, für die nun eine vereinfachte Möglichkeit vorgesehen wird, Minderheitsaktionäre auszuschließen (Squeeze-out). Weitere Vereinfachungen betreffen die Vorbereitung der Hauptversammlung, die über den Verschmelzungs- bzw. Spaltungsvertrag beschließen soll. Ferner werden Erleichterungen für Berichtspflichten und für die Prüfung durch Sachverständige vorgesehen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Konzernrechtlicher Squeeze-out
[i]Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out mit geringeren EinstiegsvoraussetzungenBereits seit dem Jahr 2002 kennt das Aktienrecht ein Squeeze-out-Verfahren. Danach kann die Hauptversammlung einer AG auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (§ 327a AktG).
Unabhängig von diesem aktienrechtlichen Squeeze-out ist nu...