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Investitionszulage für Recyclingbetriebe
BVerfG stellt BFH-Rechtsprechung infrage
Die [i]BVerfG, Beschluss v. 31. 5. 2011 - 1 BvR 857/07 NWB AAAAD-86530investitionszulagenrechtliche Beurteilung von Betrieben, die Altstoffe recyceln, schien durch die Rechtsprechung des BFH geklärt. Das BVerfG hat jedoch mit Beschluss v. - 1 BvR 857/07 NWB AAAAD-86530 das NWB HAAAC-40980 [i]Ludolph, Investitionszulagengesetz 2010, NWB Verlag Herne, 2010, ISBN: 978-3-482-60541-3aufgehoben und die Sache an den BFH zurückverwiesen. Nachstehend werden die Grundsätze erläutert, nach denen der Investitionszulagenanspruch von Recyclingbetrieben zu beurteilen ist, und die Folgerungen aus dem Beschluss des BVerfG dargestellt.
I. Rechtsgrundlagen
[i]Trennung zwischen demInvZulG 2007 und demInvZulG 2010 Da das InvZulG 2007 und das InvZulG 2010 die Einordnung von Recyclingbetrieben in einen begünstigten Wirtschaftszweig unterschiedlich regeln, ist zwischen der Anwendung der beiden Gesetze zu unterscheiden:
Das InvZulG 2007 fördert erstmals nach dem abgeschlossene Einzelinvestitionen und letztmals vor dem abgeschlossene Einzelinvestitionen bzw. entstandene Teilherstellungskosten und erfolgte Teillieferungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 2007).
Der Förderzeitraum des InvZulG 2010 umfasst nach dem und vor dem abgeschlossene Einzelinvestitionen. Soweit nach dem abgeschlossene Einzelinvestitionen vor dem entstandene...