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Lohnabrechnung im Baugewerbe (Teil A)
Die Berechnung der Vergütung für gewerbliche Mitarbeiter im Baugewerbe gehört zu den schwierigsten und umfangreichsten Lohnberechnungen innerhalb der Wirtschaftsbranchen Deutschlands. Durch die ständigen Änderungen der vergangenen Jahre wurde die Arbeit für die Mitarbeiter/-innen der Lohnbüros nicht leichter, sondern immer schwieriger und umfangreicher.
Im Vordergrund dieses Beitrags stehen die spezifischen Besonderheiten des Baugewerbes aufgrund des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) für die Bauwirtschaft für die Lohnberechnung der gewerblichen Mitarbeiter mit dem Stand Januar 2001. Soweit bei Betrieben in den neuen Bundesländern noch abweichende tarifliche Regelungen vorliegen, wird darauf hingewiesen.
Hinweis:
Zur Umstellung der DM-Beträge auf
Euro-Werte
wird auf den
Aktualisierungsbeitrag in BBK F. 5 S. 643 verwiesen.
I. Lohngrundlagen
Grundlage der Lohnberechnung für die gewerblichen Mitarbeiter des Baugewerbes in der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe v. i. d. F. v. .
1. Arbeitszeit (§ 3 BRTV)
Die durchschnittliche regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt im Kalenderjahr 39 Stunden. Die regelmäß...