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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 8 V 1281/11 EFG 2011 S. 1949 Nr. 22

Gesetze: AO § 146 Abs. 2b

Ermessensausübung bei der Festsetzung von Verzögerungsgeld

Leitsatz

  1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob bei Verletzung mehrerer Pflichten oder einer fortdauernden Pflichtverletzung gleich mehrere Verzögerungsgelder festgesetzt werden können.

  2. Eine analoge Anwendung des § 332 Abs. 3 AO, wonach ein Zwangsmittel für jeden einzelne Zuwiderhandlung angedroht werden kann, kommt im Rahmen der Festsetzung des Verzögerungsgeldes nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
AO-StB 2011 S. 337 Nr. 11
DStRE 2012 S. 447 Nr. 7
EFG 2011 S. 1949 Nr. 22
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2011 S. 3670
Ubg 2012 S. 360 Nr. 5
HAAAD-90948

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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 08.08.2011 - 8 V 1281/11

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