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FG München 05.05.2011 7 K 1349/09, BBK 18/2011 S. 852

Steuerrecht | Nichtauszahlung des Gehalts für Gesellschafter-Geschäftsführer als vGA

Zahlt eine GmbH ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer das vereinbarte Gehalt nicht regelmäßig aus, sondern bucht sie es erst im Rahmen des Jahresabschlusses als Verbindlichkeit, führt dies bei der GmbH nach dem FG München zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Denn ohne regelmäßige Auszahlung ist das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß durchgeführt worden. Die steuerliche Anerkennung eines Vertrags zwischen einer GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter setzt aber die tatsächliche Durchführung des Vertrags voraus.

Folge: Die [i]Außerbilanzielle Kompensation der vGAGewinnminderung durch Einbuchung der Gehaltsverbindlichkeit zum Bilanzstichtag wird außerbilanziell durch den Ansatz einer vGA kompensiert.

Streitfall: Die Klägerin war eine GmbH, an der die Geschäftsführerin mit 99 ...

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