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Umsatzsteuer | Umsatzsteuersatz bei Verkauf von Speisen eines Imbissbetreibers
Der BFH hat in zwei Urteilen über den Umsatzsteuersatz von Leistungen eines Imbissbetreibers entschieden: Nach dem Urteil V R 35/08 unterliegen die Speisenverkäufe des Imbissunternehmers grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, wenn der Imbissstand nur über behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen verfügt. Dies sind Verzehrtheken ohne Sitzgelegenheit, wie eine Verkaufstheke, ein um den Imbissstand herumführendes Resopal-Brett oder eine herausklappbare „Zunge” über der Deichsel des Imbisswagens.
[i]Dienstleistungselement ist nur unwesentlich Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist in diesen Fällen anwendbar, weil der Imbissbetreiber nur einfache und standardisiert zubereitete Speisen verkauft und nur unwesentliche Dienstleistungen erbringt, nämlich lediglich behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen zur Verfügung st...