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BBK Nr. 12 vom Seite 549 Fach 4 Seite 1915

Finanzbuchführung mit dem IKR

von Prof. Dr. Hartmut Bieg, Saarbrücken

VII. Die Erfolgskonten

Grundsätzliche Überlegungen zur Gestaltung des Kontierungsraums für die Erfolgskonten, insbesondere zur Tatsache, dass die im GuV-Gliederungsschema des § 277 HGB vorgeschriebene Reihenfolge der Abschlusspositionen bei der Gliederung der Erfolgskonten im Kontenrahmen nicht übernommen wurde, sind bereits an anderer Stelle angestellt worden, so dass auf diese Ausführungen verwiesen werden kann (vgl. Abschn. IV.6).

Nach § 242 Abs. 2 HGB muss jeder Kaufmann für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres neben der Bilanz eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des betreffenden Geschäftsjahres (GuV) aufstellen. Durch die Bildung von separaten Konten können die jeweiligen Aufwands- und Ertragsarten isoliert voneinander erfasst und dargestellt werden. Auf diese Weise ist das Zustandekommen des Erfolgs nach Art, Höhe und Quellen nachvollziehbar (vgl. Bieg, S. 91).

Der IKR stellt für die Erfassung der unterschiedlichen Erlös- bzw. Ertragspositionen sowie der Erträge aus Verlustübernahmen die Kontenklasse 5 zur Verfügung. In den Kontenklassen 6 bzw. 7 werden die betrieblichen bzw. die weit...

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